Samstag, 12. Mai 2012

Unsinnige Geschäftsbedingungen

Susi und Peter beschliessen, dieses Wochenende auszugehen. Peter streift sich das Jackett über, Susi macht sich die Haare schön und die beiden fahren in die Stadt. In der Bar angekommen lassen sie sich die Karte geben und studieren die Drinks. Peter bestellt eine Bloody Mary und Susi einen Swimmingpool. Der Kellner serviert die Getränke und bleibt am Tisch stehen.

"Wahrscheinlich möchte er abwarten, ob uns der Drink schmeckt." denkt sich das Paar nach einem irritierten Blickwechsel und probiert. Sichtlich angetan rinnt ihnen der erste Schluck durch die Kehle. Susi bietet Peter Ihr Glas an, damit er auch ihren Drink probiert.

"Entschuldigung" kommt da der Kellner wieder ins Spiel. "Unsere Geschäftsbedingungen erlauben nicht, dass sie ihren Partner probieren lassen. Wenn sie den Geschmack des Drinks erleben wollen, müssen Sie sich selbst einen Drink bestellen!"

Susi schaut perplex und zieht sofort den Strohhalm von Peters Lippen zurück. Dessen Mund bleibt offen, er wendet langsam den Kopf zum Kellner:

"Was haben Sie eben gesagt?"

Gebetsmühlenartig wiederholt der Kellner:

"Unsere Geschäftsbedingungen erlauben nicht, dass sie ihren Partner probieren lassen. Wenn sie den Geschmack des Drinks erleben wollen, müssen Sie sich selbst einen Drink bestellen!"

"Wer sagt das?" fragt Peter, schon leicht sauer.

Der Kellner holt die Getränkekarte und zeigt auf die letzte Seite. Im schummrigen Licht der Bar versucht Peter, die Aussage des Kellners auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Doch die Schrift ist zu klein, das Licht zu dunkel und so lässt er es einfach.

"Zeigen Sie mir diesen schwachsinnigen Absatz!"

fordert Peter den Kellner auf. Dieser holt eine kleine LED-Leuchte heraus und zeigt Peter die entsprechende Stelle. Ungläubig starrt Peter erst auf den Text, dann auf den Kellner. Dieser lächelt und schweigt.

"Wieso in aller Welt gibt es solch schwachsinnige Regelungen in Ihrem Unternehmen? Wenn ich den Drink meiner Freundin probiere und er schmeckt mir, dann wäre ich eventuell bereit, als nächsten Drink mir eben auch einen solchen zu bestellen."

"Es tut mir leid, mein Herr," antwortet der Kellner, "unser Getränke-Lieferant hat uns untersagt, einen Drink von mehreren Personen gleichzeitig trinken zu lassen. Jeder, der den Geschmack eines bestimmten Drinks erleben möchte, ist verpflichtet, sich einen eigenen zu bestellen. Wir sind verpflichtet, uns an die Umsetzung dieser Vorgaben zu halten."

Peter und Susi hat es den Samstagabend gründlich verhagelt. Peter zahlt, die beiden verlassen fluchtartig das Lokal und beschliessen, den Samstagabend zuhause auf der Couch zu verbringen. In der Strassenbahn schweigen sie sich lange an, plötzlich sagt Peter:

"Also, ich habe ja schon viel von schwachsinnigen Geschäftsbedingungen gelesen, aber das haut dem Fass den Boden aus. Das wäre ja wie, wenn ich Dir ein Buch zum Lesen gebe, weil ich denke, dass es Dir auch gefallen könnte und Du müsstest es aber erst selbst kaufen, bevor Du es lesen darfst."

Susi wendet den Blick von dem Pärchen, das an einem iPad jeweils mit einem Ohrhörer verliebt mitsummt und schaut Peter an.

"Du, da hab ich neulich was in der Zeitung gelesen. Hat irgendwas mit Urheberrecht zu tun, glaube ich. Das darf man nicht, sagen sie da."

Peter schüttelt den Kopf.

"Was für ein Schwachsinn. Würde man das anbieten, was der Kunde will, könnte man wahrscheinlich viel mehr verkaufen. Wir hätten so einen schönen Abend haben können und jeder von uns hätte bestimmt noch ein paar Drinks genommen."

Susi greift zärtlich nach Peters Hand und flüstert ihm ins Ohr: "Ach Schatz, dann teilen wir uns jetzt zuhause ne Flasche Wein und machen uns nen schönen Videoabend."


***

Du magst mir ein Bier ausgeben? Gerne und Danke :-)


3 Kommentare:

  1. Ich les Dich echt gerne, Michael! :-)

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  2. Schönes Beispiel.

    (Wenn einem so etwas in der Realität passieren sollte, verweist man dann auf BGB § 305c (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html) und trinkt weiter...)

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  3. Eine wirklich schlöne Geschichte! :-) Muss ich eigenltich noch in meine Sammlung zum Urherrecht aufnehmen. Da fehlt noch was witziges!

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Danke für Deinen Kommentar.
Er wird geprüft und solange sich darin keine Hetze, Beleidigung oder einfach irgendwas, was mir nicht passt drinsteht, wird er in Kürze veröffentlicht. Schönen Tag.